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Kein Urheberrecht an Schachpartien
Nach einem Gutachten des Deutschen
Schachbundes gibt es kein Urheberrecht an Schachpartien. Weil eine Schachpartie
zwei Spieler voraussetzt, sind beide Miturheber. Eine Miturheberschaft ist
jedoch nur dann zu bejahen, wenn das Werk gemeinsam geschaffen wird, also
entsprechende Zusammenarbeit, Verständigung, Unterordnung unter die Gesamtidee
usw. vorliegt. Dies ist aber bei einer Schachpartie nicht gegeben, weil die
Zielrichtungen der Spieler auf Gewinn oder zumindest auf die Verhinderung eines
Sieges des Gegners gerichtet sind. Der einzelne Spieler kann sich jedoch gemäß
§ 1 des Urhebergesetzes bei Erfüllung der in dieser Vorschrift genannten
Voraussetzung gegen die kommerzielle Ausbeutung seiner Schachpartie zur Wehr
setzen.
Ernst Bedau, Referent für Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen
Schachbundes
Quelle: Zeitschrift Schach-Report 6/1994, S. 20