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Kein Urheberrecht an Schachpartien

Nach einem Gutachten des Deutschen Schachbundes gibt es kein Urheberrecht an Schachpartien. Weil eine Schachpartie zwei Spieler voraussetzt, sind beide Miturheber. Eine Miturheberschaft ist jedoch nur dann zu bejahen, wenn das Werk gemeinsam geschaffen wird, also entsprechende Zusammenarbeit, Verständigung, Unterordnung unter die Gesamtidee usw. vorliegt. Dies ist aber bei einer Schachpartie nicht gegeben, weil die Zielrichtungen der Spieler auf Gewinn oder zumindest auf die Verhinderung eines Sieges des Gegners gerichtet sind. Der einzelne Spieler kann sich jedoch gemäß § 1 des Urhebergesetzes bei Erfüllung der in dieser Vorschrift genannten Voraussetzung gegen die kommerzielle Ausbeutung seiner Schachpartie zur Wehr setzen.

Ernst Bedau, Referent für Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Schachbundes
Quelle: Zeitschrift Schach-Report 6/1994, S. 20